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Sachkundenachweis

Sachkundeprüfung nach NHundG - "Hundeführerschein"

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verlangt ab dem 01.07.2013 von "Neuhundehaltern" eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die landesweit einheitlich von anerkannten Prüfern durchgeführt wird. "Neuhundehalter" ist, wer seinen Hund noch nicht länger als zwei Jahre hält oder in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens zwei Jahre gehalten hat (Nachweis über Hundesteuer). Außerdem muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Microchip mit individueller Kennnummer eindeutig gekennzeichnet und im zentralen Register (click!) gemeldet sein. Für jeden Hund muss eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Akzeptiert sind nur Prüfungen, die von anerkannten Prüfern abgenommen werden! Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen, die aus einem Fragenkatalog des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden. Für die Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. 

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Die Prüfung umfasst sieben Themenbereiche, aus jedem Teilbereich müssen mindestens vier Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet werden. Die praktische Prüfung soll zeigen, dass der Prüfling die nötigen Kenntnisse im Umgang mit dem Hund auch praktisch anwenden kann. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund absolviert werden! Die Prüfung findet mindestens an zwei unterschiedlichen Orten (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich, z.B. Grünanlage mit der Möglichkeit zum Freilauf) über einen Zeitraum von 60 Minuten statt. Es dürfen beliebig Hör- und Sichtzeichen verwendet und der Hund bei korrektem Verhalten belohnt werden. Die Prüfung bestanden hat der Prüfling, wenn er die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann. Nicht bestanden hat er, wenn er sich z.B. unangemessen verhält, den Hund nicht unter Kontrolle hat, von elf Prüfungssituationen fünf oder weniger erfolgreich absolviert.

 

Geprüft werden folgende Situationen: 

- Ablenkungsarmer Bereich/Grünanlage
- Handling am Hund (Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren, Pfoten)
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib
- Kommen auf Ruf
- Begegnung mit z.B. Joggern, Skatern
- Begegnung mit anderen Personen, z.B. Spaziergängern, Menschengruppe
- Begegnung mit anderen Hunden

- Verkehrsöffentlicher Raum
- Gehen an stärker befahrener Straße
- Überqueren einer stärker befahrenen Straße
- Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen
- Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppe

 

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